NUTZUNGSORDNUNG

Grundlagen der Benutzung für VELS Stuttgart

Benutzungsordnung und Haftungsbedingungen zwischen der Block Shape GmbH und den Nutzern

I. BENUTZUNGSBERECHTIGUNG

Geschäftsbeziehungen zwischen den Personen, die die Boulderhalle VELS Stuttgart benutzen und der Block Shape GmbH, werden durch die Besonderheiten des Klettersports geprägt. Es gelten die nachstehenden Grundlagen:

1.1 Die Kletteranlage dient ausschließlich den Zwecken der Block Shape GmbH Stuttgart, sowie privaten Kletterzwecken. Die gewerbliche oder kommerzielle Nutzung bedarf einer besonderen Genehmigung.

1.2 Bei selbständig betreuten Gruppen, insbesondere Jugendgruppen, übernimmt der Gruppenleiter die Verantwortung für die gesamte Gruppe und unterschreibt hierfür auf einer Gruppenanmeldung. Die Namen aller Gruppenmitglieder müssen auf der Gruppenanmeldung aufgelistet sein. Gruppen ab 5 Personen müssen sich vorher anmelden.

1.3 Bei Gruppen hat/haben der/die jeweilige Leiter/Leiterin der Gruppe dafür zu sorgen, dass die Benutzerordnung von den Mitgliedern der Gruppe in allen Punkten vollständig erfüllt wird. Leiter/Leiterinnen einer Gruppe müssen volljährig sein. Gruppen müssen bei jedem Besuch das jeweils aktuelle Formblatt „Gruppenanmeldung“ vollständig ausgefüllt an der Kasse vorweisen. Eine Benutzung der Kletteranlage kann nur dann erfolgen, wenn die veranstaltende Organisation für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hat und dies im Formblatt „Gruppenanmeldung“ bestätigt.

1.4 Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Geburtstag) dürfen die Kletteranlage nur unter permanenter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen volljährigen Person, die die Aufsichtspflicht befugt ermaßen ausübt, benutzen. Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Kletteranlage auch ohne Begleitung der Eltern oder eines sonstigen Aufsichtspflichtigen nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten benutzen. Die Einverständnisformulare, die ausschließlich zu verwenden sind, liegen in der Kletteranlage aus und können auf unserer Homepage: www.vels-stuttgart.de heruntergeladen werden.

1.5 Kinder auf den Trainingsebenen: Kindern unter 14 Jahren ist der Aufenthalt auf den Trainingsebenen nicht gestattet.

1.6 Personen, die selbst nicht klettern, ist der Zutritt nach vorheriger schriftlicher Anmeldung beim Thekenpersonal gestattet. Auch für diese Personen gilt diese Benutzungsordnung. Punkt 3.3. dieser Benutzungsordnung ist besonders zu beachten. Dieses gilt auch für Handwerker/Lieferanten, die die Kletteranlage während der Betriebszeiten betreten.

1.7 Benutzungsberechtigt sind nur Personen, die den gültigen Eintrittspreis entrichtet haben, die Preise ergeben sich aus der jeweils gültigen Gebührenordnung.

II. BENUTZUNGSZEITEN

Die Kletteranlage darf nur während der von der Block Shape GmbH festgelegten Öffnungszeiten benutzt werden. Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

III. KLETTERREGELN UND HAFTUNG

3.1. Klettern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch die nachfolgenden Kletterregeln bestimmt, die jeder Besucher und/oder Benutzer der Kletteranlage zu beachten hat. Der Benutzer, der die Anlage benutzt versichert, dass er über grundlegende Kletter- und Sturzkenntnisse und Einsicht in die Gefahren des Kletterns verfügt.

3.2. Eltern und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bis 14 Jahre, beziehungsweise für die ihnen anvertrauten Personen im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufsichtspflicht. Gerade für Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Kletteranlage und insbesondere dem Klettern besondere Risiken, hinsichtlich derer die Eltern oder sonstigen Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulderbereich und in Bereichen, in denen Gegenstände oder Kletterer herunterfallen können, ist untersagt. Vor allem Kleinkinder dürfen sich dort nicht aufhalten und insbesondere dort nicht abgelegt werden.

3.3. Jeder Benutzer hat größtmögliche Rücksicht auf die anderen Benutzer zu nehmen und alles zu unterlassen, was zu einer Gefährdung für sich oder Dritte führen könnte. Jeder Benutzer hat damit zu rechnen, dass er durch andere Benutzer oder herabfallende Gegenstände gefährdet werden könnte und hat eigenverantwortlich entsprechende Vorsorge zu treffen.

3.4 Pro Wandabschnitt darf immer nur eine Person klettern, das heißt: Es darf nicht übereinander geklettert werden. Das Bouldern ist mit Verletzungsrisiken verbunden, die vom Betreiber, auch bei Einhaltung aller Regeln und trotz Anwendung großer Vorsicht durch die Benutzer, nicht restlos verhindert werden können. Der Aufenthalt im Sturzbereich von Boulderen ist, abgesehen vom Spotten, verboten. Jeder muss sich der Verletzungsrisiken aus größeren Sturzhöhen bewusst sein. Die Benutzer sind verpflichtet, sich beim Personal über weitergehende Sicherheitsvorkehrungen, die nicht durch dieses Reglement abgedeckt werden können, zu informieren und entsprechende Anweisungen einzuhalten.  Andere Benutzer der Anlage sind aufgefordert, Personen bei Fehlverhalten zurechtzuweisen oder dieses dem Personal zu melden.

Nach dem Konsum von Alkohol, Betäubungsmitteln, Drogen oder Ähnlichem ist das Klettern in der gesamten Anlage verboten! Die Benutzer haben größtmögliche Rücksicht auf andere zu nehmen und alles zu unterlassen, was zur Gefährdung anderer führen könnte. Im Boulderbereich sind ausschließlich Trinkbehältnisse aus Kunststoff zugelassen.

3.5 Die Fallschutzmatten dienen ausschließlich dem Zweck den „Bouldernden“ bei unvorhergesehenen stürzen vor größeren Verletzungen zu schützen, es ist strengstens verboten diese Matten für andere Zwecke zu nutzen, insbesondere dürfen auf der Matte weder Turnübungen (Saltos/Flickflack etc.) durchgeführt/ geübt werden, noch dürfen die Matten für bewusste Sprünge aus der Wand oder von den Blöcken genutzt werden.

III. KLETTERREGELN UND HAFTUNG (FORTSETZUNG)

3.6 Während der Öffnungszeiten können Teilbereiche der Anlage gesperrt sein. Diese Bereiche dürfen dann nicht betreten oder beklettert werden.

3.7 Künstliche Klettergriffe können sich jederzeit unvorhersehbar lockern oder brechen und dadurch den Kletternden und andere Personen gefährden oder verletzen.

3.8 Die M10 „Einschlaggewinde“ dienen ausschließlich der Befestigung von Klettergriffen, sie dürfen nicht als „Griffe“ verwendet werden, es besteht erhebliche Verletzungsgefahr insbesondere für Kinder!

3.9 Die vorhandenen „Bürsten“ müssen nach der Benutzung unverzüglich zurück an ihren Platz gebracht werden, es ist verboten diese auf der Matte oder im Mattengraben abzulegen, es besteht erhebliche Verletzungsgefahr.

3.10 Mit herabfallendem Klettermaterial und anderen Gegenständen ist stets zu rechnen.

3.11 Betreten der Galerie und des Mittelblocks im Erdgeschoss/ Kletterverbot an Säulen und Dachträgern.

Besondere Vorsicht ist beim Aussteigen auf die Galerie und den Mittelblock, insbesondere der obersten Flächen der Wände im Erdgeschoss zu wahren. Der Benutzer muss sich bewusst sein, dass diese stets den höchsten Punkt der Wand markieren. Das Begehen der obersten Flächen in den vorgenannten Sektoren sollte mit größt-möglicher Achtsamkeit erfolgen. Jeder Nutzer muss sich bewusst sein, dass ein Sturz von den obersten Flächen ein erhebliches Verletzungsrisiko birgt. Wer sich über ein kontrolliertes Begehen der obersten Flächen unsicher ist, hat dies zu unterlassen und den Boulder durch kontrolliertes Abklettern zu beenden. Die angebrachten Leitern an den Wänden dienen ausschließlich zum Abstieg nach Beklettern der Wand. Im gesamten Obergeschoss ist das Aussteigen generell untersagt.

Das Beklettern sämtlicher Dachträger im Obergeschoss und aller Stützen und Trägern im gesamten Gebäude ist verboten. Das Beklettern führt zu erheblicher Verletzungsgefahr.

3.12 Die Ausstiege unserer Boulderblöcke sind nicht zum Aufenthalt oder spielen gedacht. Wir sind eine Sportstätte, deshalb stellen das Herumrennen, Fangen spielen und ähnliches eine direkte Gefahr für Kinder und Erwachsene dar. Bitte machen Sie das sich selbst und Ihrem Kind bewusst!!!

IV. HAFTUNG

4.1 Für Schäden haften wir bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, auch unserer Erfüllungsgehilfen, nach den gesetzlichen Bestimmungen. Das gleiche gilt bei fahrlässig verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haften wir und unsere Erfüllungsgehilfen nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden.

4.2 Blinde dürfen den Kletterbereich nicht ohne die kontinuierliche Aufsicht einer persönlichen Betreuungsperson betreten, da sie nicht in der Lage sind das vorhandene Sturzrisiko einschätzen zu können.

4.3 Für das absichtliche oder versehentliche Auslösen der Brandmeldeanlage sind die damit verbundenen Kosten für den Feuerwehr,- und Polizeieinsatz von der Verursachenden Person selbst zu tragen. Wir weißen ausdrücklich darauf hin der Beschilderung der Anlage Folge zu leisten. Explizit weisen wir nochmals ausdrücklich auf das Übergreifverbot der Kletterwände im Obergeschoss hin.

V. VERÄNDERUNGEN, BESCHÄDIGUNGEN UND SAUBERKEIT

5.1 Tritte und Griffe, dürfen von Benutzern weder neu angebracht noch verändert oder beseitigt werden.

5.2 Lose oder beschädigte Griffe sind dem Hallenpersonal unverzüglich zu melden.

5.3 Barfußklettern oder das Klettern in Strümpfen ist verboten.

5.4 Die Anlage und das Gelände um die Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle (auch Zigarettenkippen) sind in die vorhandenen Abfallbehälter zu werfen.

5.5 Das Mitnehmen von Tieren in den Boulderbereich und die Trainingsebene ist verboten.

5.6 Fahrräder und andere Freizeitfortbewegungsmittel müssen vor der Anlage abgestellt werden. Sie dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden.

5.7 Offenes Feuer ist in der Anlage untersagt. Das Rauchen ist im gesamten Halleninnenbereich untersagt und nur im Außenbereich (Outdoor-Bereich) gestattet.

5.8 Auf Garderobe und mitgebrachte Ausrüstungsgegenstände ist selbst zu achten.

5.9 Für in Verlust geratene / abgebrochene Schlüssel, oder über Nacht verschlossene Spinde, die geöffnet werden müssen, wird von dem Schlüsselinhaber bei entsprechendem Verschulden seinerseits Schadensersatz verlangt werden. Das Schlüsselpfand wird in diesem Falle ebenfalls einbehalten.

5.10 Während des Boulderns ist das Benützen von Tonwiedergabegeräten (Kopfhörer) verboten.

VI. HAUSRECHT

6.1. Das Hausrecht über die Kletteranlage üben die Geschäftsführer der Block Shape GmbH Stuttgart bzw. die von ihnen Bevollmächtigten aus. Ihren Anordnungen ist unbedingt Folge zu leisten.

6.2. Wer gegen die Benutzungsordnung verstößt, kann dauernd oder auf Zeit von der Benutzung der Kletteranlage ausgeschlossen werden. Das Recht der Block Shape GmbH, darüberhinausgehende Ansprüche geltend zu machen, bleibt davon unberührt.

ANMELDE- UND
STORNOBEDINGUNGEN

• Die Anmeldung wird mit Zahlungseingang der kompletten Kursgebühr verbindlich. Wir bitten um Anmeldung bis spätestens eine Woche vor Kursbeginn. Die Kursgebühr ist bei „VELS – Die Boulderhalle in Stuttgart“ in bar oder via EC-Zahlung zu entrichten.

• Es gelten folgende Stornobedingungen für unsere Kurse: Stornierung des Kurses bis eine Woche vor Kursbeginn: es fallen keine Gebühren an. Stornierung des Kurses bis 3 Tage vor Kursbeginn: 50 % der Kursgebühr werden einbehalten. Bei Stornierung innerhalb von 3 Tagen vor Kursbeginn oder Nichterscheinen bzw. Nichtteilnahme am Kurs wird die komplette Kursgebühr einbehalten. (Ausnahme bei Krankheit mit ärztlichem Attest).

• Aus organisatorischen Gründen sind Boulderkurse leider nicht nachholbar oder umbuchbar. Die Auszahlung der Kursgebühr ist nicht möglich (auch nicht anteilig).

• Falls der Kurs ausgebucht ist, werden Sie benachrichtigt. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl behalten wir uns vor, den Kurs abzusagen. Die Kursgebühr wird in beiden Fällen selbstverständlich zurückerstattet.

• Kinderkurse: Für die Kursteilnahme benötigen wir für jedes Kind eine von den Eltern unterschriebene Einverständniserklärung. Die Kinder werden nur wärend der angegebenen Kurszeiten von einem Trainer betreut. Kinder unter 14 Jahren dürfen nur in Begleitung eines Erwachsenen außerhalb der Kurszeiten bei uns bouldern.

• Gesundheitliche Fitness: unsere Trainer verfügen über keinerlei mdeizinische Ausbildung. Eine gesundheitliche Fitness ist deshalb Grundvoraussetzung für die Teilnahme an unseren Kursen.

• Kursreservierungen sind leider nicht möglich. Erst der Zahlungseingang der Kursgebühr führt zu einer verbindlichen Reservierung.